Eigentlich sollte Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften doch klar sein, dass jeder Insolvenzverwalter nicht nur die Augenbrauen hochziehen wird, wenn vor der drohenden Insolvenz offensichtlich Firmen-Vermögen beseite geschafft wurde. Und das Übertragen des Domain-Portfolios an den Ehegatten des Geschäftsführers ist ein solches – strafbares – Manöver.