Beleg vom 11.4., fällig am 30.3.
23. November 2007
Als Arbeitgeber ist man verpflichtet, seine Angestellten bei einer Berufsgenossenschaft zu versichern. Passiert einem Angestellten etwas bei der Arbeit, wird das nicht von der Krankenkasse bezahlt, sondern von der Berufsgenossenschaft.
Eigentlich ist der Betrag für eine Versicherung lachhaft gering. In unserer Branche zumindest. Ich sollte mich vielleicht gar nicht aufregen. Auch wenn dann Schreiben der Form “Beleg vom 11.4., fällig am 30.3.” kommen. Mein Kollege hat eben mit denen telefoniert. Nein, das ist wohl völlig richtig, daß sie uns erst Betrag X gutschreiben, aber später nicht nur den weitaus geringeren Betrag Y mit Mahngebühr fällig stellen, nein auch eine Mahnung für die Gutschrift schicken, aber ja, natürlich mit Mahngebühr! Sie reden die ganze Zeit von unserem “Konto” – wir kriegen auch richtige Kontoauszüge- aber “Verrechnen? Haha, ja das wäre schön. Geht aber nicht.”
Saftladen.

