Unterlassungsverfügung wg. ICANN-WDR

19. Juni 2009

Die ICANN verschickt einmal im Jahr eine Mail mit einem Whois-Auszug an die Domain-Inhaber, einen Whois Data Reminder. Mit der Bitte um Korrektur, falls die Daten nicht mehr korrekt sind. Bei einer Domain wurde offenbar die E-Mail-Adresse eines unbeteiligten Dritten angegeben (geschieht bei uns übrigens nie ohne Verifizierung) und dieser will jetzt wegen dieser Mail – festhalten – eine Unterlassungsverfügung gegen uns erwirken.
Das wird lustig.
Zumal diese Mails zwar unsere Absender-Adresse aufweisen, aber nicht von uns verschickt werden.

Allgemein | Kommentare Zum Seitenbeginn springen

Ein Kommentar zu “Unterlassungsverfügung wg. ICANN-WDR”

  1. 01

    Oh, das wird wirklich lustig…
    Ich finde diese WDRP-Requests auch äußerst lästig (wird nur noch von den “SSL Expiry”-Remindern von Thawte übertroffen).

    Die Mails werden übrigens vom Registrar versendet, nicht von der ICANN. Und es gibt zum Glück Registrare, die ihre Mitglieder davor verschonen (da gibt’s dann eine Zusatzvereinbarung im Vertrag, dass sich der Provider um die Korrektheit der WhoIs-Daten kümmert).

    RackBlogger am 19. Juni 2009 um 12:15
    Zum Seitenbeginn springen