Skybeamer
In Brandenburg an der Havel gibt es derzeit 2 Skybeamer. Ich habe einen ganzen Tag lang recherchiert, wie wir die Dinger wegbekommen und bin auf einige interessante Referenzurteile sowie zitierfähige Texte gestoßen, nachdem Skybeamer eine Baugenehmigung benötigen, aber eigentlich nicht erhalten dürfen. Meinen Schriftwechsel mit dem Bauamt der Stadt Brandenburg werde ich hier dokumentieren.
Die Beschwerde an das Bauamt vom 04.08.2005
Da man Schriftwechsel nicht einfach so veröffentlichen darf, sei hier kurz die Antwort des Bauamtes zusammengefaßt. Das Bauamt gehe davon aus, daß Skybeamer keine Werbeanlagen im Sinne §9 BbgBO darstellen, auch weichen wohl die zitierten Referenzurteile in der Landesgesetzgebung wohl in wesentlichen Punkten entscheidend von der BbgBO ab. Man werde aber eine Anfrage an die Oberste Baubehörde weiterleiten.
Also schaue ich mir die zitierten Urteile nocheinmal an, stelle die in den Urteils-Begründungen zitierten Paragraphen der jeweiligen Landesbauordnungen der BbgBO gegenüber. Und die sind dort im Wortlaut identisch. Nun ja, voller Hoffnung habe ich noch einige Monate abgewartet, ob die Antwort der Obersten Baubehörde vielleicht neue Erkenntnisse bringt. Bis jetzt kam nichts (außer Schreiben vom Amt für Imissionsschutz und dem Straßenverkehrsamt), also schrieb ich am 14.12.2005 einfach selbst an das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung.
Und dessen Antwort vom 10.1.2006 läßt wirklich wieder Hoffnung aufkommen. Sehr deutlich werden die Knackpunkte meines ersten Schreibens bestätigt:
Skybeamer, die für Werbezwecke eingesetzt werden, sind Werbeanlagen im Sinne des § 9 BbgBO, die genehmigungspflichtig sind.
Ob eine solche Werbeanlage genehmigt werden kann, entscheidet die zuständige untere Baubehörde im Einzelfall und nur im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.
Wollen wir mal schauen, was unser Bauamt dazu sagt…
13.02.2006
Ich habe gerade mit der Bauaufsicht telefoniert. Noch habe ich es nicht schriftlich, aber wir haben offenbar einen ersten Teilerfolg errungen. Da der Skybeamer ohne Baugenehmigung betrieben wurde, hat die Bauaufsicht eine Nutzungsuntersagung erlassen. Der Betreiber hat dann offenbar rumgeeiert, er betreibe diesen Skybeamer gar nicht selbst und das Gerät sei mobil usw. Daher wurde dann dem Eigentümer des Gebäudes untersagt, einen Skybeamer in/auf diesem Gebäude zu betreiben.
Das Amt selbst könne die Einhaltung dieser Nutzungsuntersagung wohl aber nicht dauerhaft kontrollieren, weswegen es sinnvoll wäre, eine Beschwerde per Email an die Bauaufsicht zu schicken, mit dem Hinweis, wann der Skybeamer trotzdem betrieben wurde. Bei Verstößen werden nun halt Ordnungsgelder verhängt, die Höhe steigt dann wohl bei jedem Verstoß an.
Nun ja, spannend wird es, wenn der Betreiber eine Baugenehmigung beantragt. Aber wir haben ja genug Vogel- und Naturschutzgebiete hier…
